Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Arbeitsrecht und Lohnbuchführung

Möchten Sie von seitens Ihrer Gesellschaft Personal in Spanien anstellen, beraten wir Sie nicht nur hinsichtlich der entsprechenden Arbeitsverträge und möglicher steuerlicher Vorteile, sondern übernehmen für die Gesellschaft die Anmeldung bei der Sozialversicherung, die Ausarbeitung der monatlichen Lohnzettel, die Abführung der Sozialabgaben und die Einzahlung der vierteljährigen Rückstellungen über die Einkommensteuer der Angestellten.

 

Unsere Leistungen beinhalten:

  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 303 hinsichtlich der Umsatzsteuer.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 390 hinsichtlich der jährlichen Umsatzsteuerzusammenfassung.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 111 und 190 Hinsicht der Rückstellungen von Personal und Freiberuflern.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 115 und 180 hinsichtlich der Rückstellungen über Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 200 hinsichtlich der Körperschaftssteuer.
  • Beantragung von Zertifikaten beim Finanzamt (nach Notwendigkeit).
  •  Erstellung und Abgabe Steuermodell 347 hinsichtlich der Zahlungen an Dritte.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 349 über intereuropäische Transaktionen. (jährlich: weniger als 35.000€ Euros Umsatz pro Jahr intereuropäischen Transaktionen / vierteljährig: über 35.000€ im Jahr, aber unter 50.000€ pro Quartal / monatlich: wenn in einem der letzten 4 Quartale ein Umsatz von mehr al 50.000€ an intereuropäischen Transaktionen stattfand.

 

Je nach den Bedürfnissen Ihrer Gesellschaft machen wir Ihnen ein Angebot mit vierteljährlichen Festpreis. Sie wissen somit zu jedem Zeitpunkt welche Verwaltungskosten Ihre Gesellschaft im Laufe des Jahres zu tragen hat. 

Erklärung jährlich vierteljährlich monatlich
Modell303 inbegriffen
Modell390 inbegriffen
Modell111 inbegriffen
Modell190 inbegriffen
Modell115 inbegriffen
Modell180 inbegriffen
Modell200 inbegriffen
Modell347 inbegriffen
Modell349 inbegriffen +30€ pro Quartal +15€ pro Monat

 

Elektronische Verwaltung
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Als Anwälte und Steuerberater, können wir neben der Gründung an sich, Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden. 

 

Gründungen und Verwaltung in ganz Spanien
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Wir gründen und betreuen Ihre Gesellschaft in ganz Spanien. Die Eintragung erfolgt beim Handelsregister der Provinz des Gesellschaftssitzes. Hinsichtlich der Zeichnung der Gründungsurkunde, arbeiten wir mit Notaren in ganz Spanien 

 

Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich, gerne auch telefonisch:

 

05105 60 89 964

(+34) 951 204 614

 

info@recht-spanien.com

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gutachten unten
 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

cover gefahr gesellschaften de

[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

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