Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Abgabe von Steuererklärungen

Neben den Verpflichtungen hinsichtlich der Buchführung und des Jahresabschlusses gehört die korrekte Abgabe der verschiedenen Steuererklärungen zu den wichtigsten Verpflichtungen in der Verwaltung einer Kapitalgesellschaft. Sobald die Konten der Buchführung erstellt sind, gilt es diese an die steuerlichen Kriterien anzupassen und die entsprechenden Steuererklärungen einzureichen. Der Großteil dieser Erklärungen ist entweder vierteljährig oder jährlich einzureichen, wobei einige jedoch sogar monatlich oder gar unverzüglich in automatisierter Form einzureichen sind.

Unser Angebot beinhaltet die Erstellung und Abgabe aller für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Steuererklärungen, wobei wir uns selbstverständlich an die Bedürfnisse jeder einzelnen Gesellschaft anpassen.

 

Unsere Leistungen beinhalten:

  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 303 hinsichtlich der Umsatzsteuer.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 390 hinsichtlich der jährlichen Umsatzsteuerzusammenfassung.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 111 und 190 Hinsicht der Rückstellungen von Personal und Freiberuflern.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 115 und 180 hinsichtlich der Rückstellungen über Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 200 hinsichtlich der Körperschaftssteuer.
  • Beantragung von Zertifikaten beim Finanzamt (nach Notwendigkeit).
  •  Erstellung und Abgabe Steuermodell 347 hinsichtlich der Zahlungen an Dritte.
  • Erstellung und Abgabe Steuermodell 349 über intereuropäische Transaktionen. (jährlich: weniger als 35.000€ Euros Umsatz pro Jahr intereuropäischen Transaktionen / vierteljährig: über 35.000€ im Jahr, aber unter 50.000€ pro Quartal / monatlich: wenn in einem der letzten 4 Quartale ein Umsatz von mehr al 50.000€ an intereuropäischen Transaktionen stattfand.

 

Je nach den Bedürfnissen Ihrer Gesellschaft machen wir Ihnen ein Angebot mit vierteljährlichen Festpreis. Sie wissen somit zu jedem Zeitpunkt welche Verwaltungskosten Ihre Gesellschaft im Laufe des Jahres zu tragen hat. 

Erklärung jährlich vierteljährlich monatlich
Modell303 inbegriffen
Modell390 inbegriffen
Modell111 inbegriffen
Modell190 inbegriffen
Modell115 inbegriffen
Modell180 inbegriffen
Modell200 inbegriffen
Modell347 inbegriffen
Modell349 inbegriffen +30€ pro Quartal +15€ pro Monat

 

Elektronische Verwaltung
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Als Anwälte und Steuerberater, können wir neben der Gründung an sich, Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden. 

 

Gründungen und Verwaltung in ganz Spanien
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Wir gründen und betreuen Ihre Gesellschaft in ganz Spanien. Die Eintragung erfolgt beim Handelsregister der Provinz des Gesellschaftssitzes. Hinsichtlich der Zeichnung der Gründungsurkunde, arbeiten wir mit Notaren in ganz Spanien 

 

Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich, gerne auch telefonisch:

 

05105 60 89 964

(+34) 951 204 614

 

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gutachten unten
 

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Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

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Kanzlei in Málaga (Spanien)   



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