Arbeitslosengeld in Spanien
- Kategorie: Arbeitnehmer und Rente
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 19. November 2024 12:11
- Geschrieben von José Francisco Santos
Um in Spanien ein Recht auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie grundsätzlich Ihren Wohnsitz in Spanien haben, rechtlich arbeitslos sein und mindestens 360 Tage innerhalb der letzten 6 Jahre gearbeitet haben. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Arbeitslosigkeit nicht selbst zu verschulden haben. Kündigen Sie selbst, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Dauer des Arbeitslosengeldes:
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hängt davon ab, wie lange Sie in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Damit überhaupt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssen Sie innerhalb der letzten 6 Jahre mindestens 360 Tage gearbeitet haben. Aus der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie lange Ihnen Arbeitslosengeld zusteht. Nehmen Sie innerhlab der Bezugsdauer ein neues Arbeitsverhältnis auf, bleibt Ihnen der Restanspruch für spätere Fälle erhalten. Auch im Fall von Teilzeitverträgen gilt jeder Arbeitstag als voller Einzahlungstag.
0 bis 359 Tage | ffff | kein Anspruch auf Arbeitslosengeld |
360 bis 539 | 120 Tage Arbeitslosengeld | |
540 bis 719 | 180 Tage Arbeitslosengeld | |
720 bis 899 | 240 Tage Arbeitslosengeld | |
900 bis 1.079 | 300 Tage Arbeitslosengeld | |
1.080 bis 1.259 | 360 Tage Arbeitslosengeld | |
1.260 bis 1.439 | 420 Tage Arbeitslosengeld | |
1.440 bis 1.619 | 480 Tage Arbeitslosengeld | |
1.620 bis 1.799 | 540 Tage Arbeitslosengeld | |
1.800 bis 1.979 | 600 Tage Arbeitslosengeld | |
1.980 bis 2.159 | 660 Tage Arbeitslosengeld | |
Ab 2.160 Tagen |
720 Tage Arbeitslosengeld
|
Höhe des Arbeitslosengeldes:
Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von Ihrem durchschnittlichen monatlichen Einkommen der letzten 180 Arbeitstage ab. Hierbei ist zu beachten, dass diese nicht bereits für eine frühere Leistung berücksichtigt wurden und das Überstunden nicht in die Rechnung einbezogen werden.
In den ersten 180 Tagen erhalten Sie grundsätzlich 70% Ihres durchschnittlichen monatlichen Einkommens. Danach reduziert sich die Leistung auf 50% Ihres Einkommens. Hierbei ist zu beachten, dass sowie die Minimal- als auch die Maximalbezüge vom Mindestlohn und von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder abhängen. Sie erhalten also in keinem Fall weniger als den Minimalbezug oder mehr als den Maximalbezug. Weitere Infromationen finden Sie unter folgendem Link: www.sepe.es
Minimale Arbeitslosengeldbezugshöhe | Maximale Arbeitslosengeldbezugshöhe | |||
Ohne Kinder Ab einem Kind |
497,01€ 664,75€ |
fff |
Ohne Kinder Mit einem Kind Ab zwei Kindern |
1.087,20€ 1.242,52€ 1.397,84€ |
Schritte zur Beantragung des Arbeitslosengeldes:
In Spanien ist ein Teil der Kompetenzen im Bereich der Arbeitslosenverwaltung an die Autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) abgegeben worden, womit diese grundsätzlich für die Verwaltung des Arbeitslosenstatus zuständig sind, die Bewilligung und Auszahlung aber weiterhin auf staatlicher Ebene stattfindet. Folglich müssen also bei beiden Behörden Anträge gestellt werden:
- Eintragung als Arbeitsuchender in das Register des Arbeitsamtes der Autonomen Region (Comunidad Autónoma) Ihres Wohnortes. Im folgenden finden Sie Verweise zum Arbeitsamt Ihrer Comunidad Autónoma: -zum Link-
- Sobald Sie als Arbeitssuchender im Register Ihrer Comunidad eingetragen sind, kann das Arbeitslosengeld bei den Dienststellen der Staatlichen Arbeitsagentur beantragt werden (Servicio Público de Empelo Estatal - SEPE). Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit einen Termin in der nächstgelegenen Dienststelle zu beantragen. -Link SEPE-. Um das volle Arbeitslosengeld zu erhalten, muss der Antrag spätestens 15 Tage nach Arbetisverlust eingereicht werden.
Prüfen Sie ob und auf wieviel Arbeitslosengeld Sie Anspruch haben: -Link zm Arbeitslosengeldrechner-
Deutsches Arbeitslosengeld in Spanien weiter beziehen:
Dank der EU-Verordnung 1408/71 können Arbeitssuchende die in Deutschland arbeitslos geworden sind und in Spanien Arbeit suchen wollen, ihr deutsches Arbeitslosengeld bis zu 3 Monaten in Spanien weiter beziehen. Hierbei ist zu beachten, dass der Anspruch auf Mitnahme des Arbeitslosengeldes nur besteht, wenn Sie vor der Abreise beim zuständigen Arbeitsamt eine Bescheinigung (Formular U2) beantragt haben.
Nach Erhalt der Bescheinigung befolgen Sie die oben genannten Schritte (Eintragung als Arbeitssuchender und Beantragung des Arbeitslosengeldes). Hierbei ist es wichtig, dass Sie bei Ihrem Termin beim SEPE die in Deutschland erhalten Bescheinigung (Formular U2) vorlegen, da diese Ihre Anspruchsgrundlage dargestellt. Nach Beantragung erhalten Sie 3 Monate lang das spanische Arbeitslosengeld.
Für den Fall, dass Sie innerhalb dieser 3 Monate keinen Arbeitsplatz finden, können Sie innerhalb dieser Frist zu jedem Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehren und dort weiterhin Ihren vollen Arbeitslosengeldanspruch geltend machen. Kehren Sie jedoch nach mehr als 3 Monaten zurück, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland. In Ausnahmefällen kann die zuständige Arbeitsverwaltung diese Frist verlängern.
Wissenswert: Mit der elektronischen Unterschrift können Sie bereits eine Großzahl von Verwaltungsakten mit der Sozialversicherung, dem Arbeitsamt oder dem Finanzamt, bequem von zu Hause aus tätigen. Im Bezug auf die geleisteten Arbeitstage können Sie z.B einen Bericht über Ihr Arbeitsleben herunterladen. -Link Vida Laboral-
Autor:
José Francisco Santos
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
santos@sspartners.es
Tel: (+49) 05105 60 899 64
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