Für Auswanderer sind vor allem das milde Klima, das ruhige Leben und die netten Leute in Spanien ausschlaggebend. Das Sie nach der Wohnsitzbegründung Ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern haben, wird jedoch oftmals leider erst zu spät erkannt und führt in vielen Fällen zu weitreichenden Konsequenzen oder gar zur Rückkehr.
Um eine begründetet Entscheidung in Bezug auf Ihren Hauptwohnsitz treffen zu können, bieten wir Ihnen ein gesondertes auf Ihre konkrete Situation angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Steuerlast (Einkommen, Vermögen etc.).
Für alle unsere Berechnungen werden der Ort des Wohnsitzes in Spanien, mögliche Kinderfreibeträge, eine mögliche gemeinsame Veranlagung (tributación conjunta) sowie das Alter der Kinder in die Berechnung einbezogen. Neben der Berechnung der Einkommensteuer werden Werte hinsichtlich Ihres Vermögens beachtet, um Sie gezielt über mögliche Pflichten hinsichtlich Vermögensteuer und Meldepflicht von Vermögen im Ausland (Modelo 720), Kryptowährungen (Modelo 721) usw.
Die Komplexität und der Auwand der Planung und Berechnung hängt hauptsächlich von der Art und der Höhe Ihrer Einkünfte und Ihres Vermögens ab
- Einkünfte aus Rente oder Beamtenpensionen aus dem Ausland.
- Vermögen und Kapitalerträge aus nicht beteiligten Gesellschaften (weniger als 25% in der Familie): Bis zu 20 Konten, Aktiendepots oder Investmentfonds.
- Vermögen und Einnahmen aus Rechten gegenüber Dritten, Autorenrechten, Lizenzen usw.
- Vermögen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung: Bis zu 5 Immobilien.
- Vermögen und Einnahmen aus Dividenden von beteiligten Gesellschaften (mindestens 25% Beteiligung in der Familie) mit wirtschaftlicher Aktivität, Bilanz und Substanz (Angestellte, Produktionsmittel usw.).
- Vermögen und Einnahmen aus Dividenden von beteiligten Vermögensgesellschaften (mindestens 25% Beteiligung in der Familie) ohne wirtschaftliche Aktivität oder ohne Substanz (Angestellte, Produktionsmittel usw.).
Unsere Leistungen:
A) Verbindliche Zahlen: Steuerplanung und Steuersimulation.
Auswertung der verschiedenen inländischen und ausländischen Einkünfte und Vermögenswerte des Mandanten und deren steuerrechtlichen Konsequenzen bei Wohnsitz in Spanien
Berechung der Einkommensteuer und eine komplette Simulation der entsprechenden Steuererklärung (Modelo 100). (ggf. mit Ehepartner wenn vorteilhaft).
Berechnung der Vermögensteuer und eine komplette Simulation der entsprechenden Steuererklärung (Modelo 714).
Berechnung der Solidaritätsteuer und eine komplette Simulation der entsprechenden Steuererklärung (Modelo 718).
Die Berechnungen erfolgen gemäß den Steuersätzen und Vorgaben der Erklärungen für das letzte verfügbare Steuerjahr
Die Berechnungen erfolgen hinsichtlich der Autonomen Region, in der der Wohnsitz geplant ist (ausgenommen Pais Vasco oder Navarra da dieser über ein spezielles Foralrecht verfügen).
B) Verbindliche Ergebnisse: Gutachten mit Rechtsgrundlage.
Es werden die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einbezogen.
Es wird auf alle Einkunftsarten eingegangen und die Besteuerungsgrundlage in Spanien gemäß der internen Gesetzgebung und ggf. der geltenden DBA analysiert.
Alle Schlussfolgerungen werden rechtlich über Gesetzestexte oder Urteile begründet.
Paragrafen, Gesetztexte und Urteile werden zitiert und in der Originalsprache an das Gutachten angehängt.
Die Ergebnisse, senden wir Ihnen innerhalb von einer festgelegten Frist in Schriftform zu und besprechen diese danach ausführlich bei einer Telefonkonferenz oder bei einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei. Werden weitere Dokumente oder Daten von Ihnen benötigt, zählt die Zeit zwischen der Anfrage und der Übersendung nicht zur oben genannten Frist.
C) Planung und Optimierung: Orientierung zu bestehenden Möglichkeiten.
Im letzten Schritt stellen wir Ihnen ggf. Sonderregeln zur legalen Optimierung der steuerlichen Situation vor. Bestehen diese Möglichkeiten, informieren wir Sie detailliert über die Voraussetzungen und die notwendigen Schritte.
Egal um welches Thema es sich handelt, die Sachlage zu Ihrem Anliegen wird immer von einem Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern analysiert und garantiert somit Fachkompetenz sowohl für steuerliche als auch für rechtliche Aspekte.
Unser Dienstleistungsvertrag:
Da der Umfang einer Steuerplanung steets individuell festgestellt werden muss und es sich somit nicht um Standarddienstleistungen handelt, nutzen Sie gern die folgenden Punkte um unverbindlich und anonym mit den notwendigen Daten zur Ersgtellung des Angebotes zu versorgen. Sie können die funsere Selbstaukunft kopieren und uns die beantworteten Punkte per Mail übersenden. Nach Bewertung ihrer Situation und der zu Berechnenen Steuern übersenden wir Ihnen ein Angebot mit Festpreis.
Weitere Standarddienstleistungen zum Thema Steuern finden Sie im folgenden Dienstleistungskatalog.
Steuern für Privatpersonen |
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Einkommensteuer Modelo 100 |
Gehalt und Rente bis 20.000€ |
Gehalt und Rente bis 50.000€ |
Kapitalerträge, Veräusserungen usw. |
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Vermögen im Ausland Modelo 720 |
Bis zu 5 Immobilien, Konten oder Fonds |
Aktien, Lebensversicherungen usw. |
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Vermögensteuererklärung Modelo 714 |
Nicht-Residente Modelo 210 |
Veräusserung von Immobilien |
Lohnsteuerausgleich |
Beckham Law Modelo 149 - Steuern Modelo 151 |
Steuerliche An- Abmeldung Modelo 030 |
Steuervertretung ohne weitere Leistungen |
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