Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Berechnung Ihrer Einkommensteuer
 Erstellen Sie selbst eine erste Simulation Ihrer Einkommensteuer

Im Folgenden finden Sie unseren Rechner zur Einkommensteuer in Spanien. Es ist zu beachten, dass dieser lediglich für Einkommen, die in den progressiven Teil der Einkommensteuer gehen, geeignet ist (keine Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne).

Im Ergebnis finden Sie die Steuer, den mittleren Steuersatz und den Grenzsteuersatz. Informationen zur Anwendung und Interpretierung dieser Zahlen und Begriffe finden Sie in unserem Artikel: "Einkommensteuer Spanien: mittlerer-, Grenz-, und Spitzensteuersatz."

 

Zur Berechnung geben Sie bitte die folgenden Daten ein:

 

Die bereitgestellte Berechnung dient lediglich zur allgemeinen Information und kann die steuerliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Auch wenn die Steuersätze und weitere Daten selbstverständlich jährlich aktualisiert werden, übernimmt unsere Kanzlei keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen oder Berechnungen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Berechnung unentgeltlich genutzt wird.

 


Individuelle Steuerplanung
 Analyse, Planung und genaue Berechnung. 

Um eine begründetet Entscheidung in Bezug auf Ihren Hauptwohnsitz treffen zu können, bieten wir Ihnen ein gesondertes auf Ihre konkrete Situation angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Steuerlast (Einkommen, Vermögen etc.).

Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Berechnungen je nach Art und Höhe Ihrer Einkommen: [STEUERPLANUNG]

Für alle unsere Berechnungen werden der Ort des Wohnsitzes in Spanien, mögliche Kinderfreibeträge, eine mögliche gemeinsame Veranlagung (tributación conjunta) sowie das Alter der Kinder in die Berechnung einbezogen. Neben der Berechnung der Einkommensteuer werden Werte hinsichtlich Ihres Vermögens beachtet, um Sie gezielt über mögliche Pflichten hinsichtlich Vermögensteuer und Meldepflicht von Vermögen im Ausland (Modelo 720) zu informieren. Hinsichtlich der Vermögensteuer wird Ihnen aufgezeigt, ob Sie diese einzureichen hätten oder ob Sie sich unter den Freibeträgen Ihrer Region befinden.

 

 

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Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

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Kanzlei in Málaga (Spanien)   



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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
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info@recht-spanien.com 
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