Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Buchführung und Jahresabschluss

Kapitalgesellschaften sind aufgrund Ihrer Haftungsbeschränkung dazu verpflichtet jährlich den Jahresabschluss im Handelsregister zu veröffentlichen sowie periodisch ihre Buchführung zu legalisieren. Sind die Konten der Buchführung einmal legalisiert, bilden diese die Grundlage zur Erstellung der Bilanz und der weiteren Register welche zusammen den Jahresabschluss bilden.

Unsere Leistungen beinhalten sowohl die Buchung und Erstellung der einzelnen Konten der Buchführung sowie die Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses. Übermitteln Sie uns vierteljährig die ausgestellten und erhalten Rechnungen und wir kümmern uns um die korrekte Buchführung.

 

A)     Buchführung:

Buchung der ausgestellten und eingegangenen Rechnung.

Erstellung des Bestandsverzeichnisses der Investitionsgüter

 

Erstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung sowie des Geschäftsberichtes (Jahresabschluss)

Erstellung des Haupt- und Nebenbuches.

Erstellung des Registers über intereuropäische Transaktionen.

 

B)     Jahresabschluss:

Erstellung des Protokollbuches.

Erstellung des Gesellschafter-Registers.

Vorbereitung der Protokolle der jährlichen Gesellschafterversammlung.

Übersendung des Jahresabschlusses an das Handelsregister.

Beglaubigung und Hinterlegung der Geschäftsbücher beim Handelsregister.

 

 

Elektronische Verwaltung
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Als Anwälte und Steuerberater, können wir neben der Gründung an sich, Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden. 

 

Gründungen und Verwaltung in ganz Spanien
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Wir gründen und betreuen Ihre Gesellschaft in ganz Spanien. Die Eintragung erfolgt beim Handelsregister der Provinz des Gesellschaftssitzes. Hinsichtlich der Zeichnung der Gründungsurkunde, arbeiten wir mit Notaren in ganz Spanien zusammen. 

 

Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich, gerne auch telefonisch:

05105 60 89 964

(+34) 951 204 614

 

info@recht-spanien.com

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gutachten unten
 

A)     Buchführung:

ü  Buchung der ausgestellten und eingegangenen Rechnung.

ü  Erstellung des Bestandsverzeichnisses der Investitionsgüter.

ü  Erstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung sowie des Geschäftsberichtes (Jahresabschluss).

ü  Erstellung des Haupt- und Nebenbuches.

ü  Erstellung des Registers über intereuropäische Transaktionen.

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

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Kanzlei in Málaga (Spanien)   



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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
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