E-Rechnungen in Spanien: Ein Schritt in die digitale Zukunft

  • Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 04. Dezember 2025 09:51
  • Geschrieben von Lisa Wörfel

ERechnungen

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Die elektronische Rechnungsstellung in Spanien: Ziele, Fristen und neue BOE-Änderung (Stand: Dezember 2025)

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Spanien stellt eine bedeutende Veränderung im wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen des Landes dar. Doch was steckt konkret hinter dieser Reform, und welche Fristen sind für Unternehmen und Selbstständige zu beachten?
Mit dem Real Decreto-ley 15/2025 vom 2. Dezember 2025 (BOE-A-2025-24446) wurden zentrale Umsetzungsfristen nochmals verlängert – besonders im Bereich der zertifizierten Fakturierungssoftware (Veri*Factu). Die Zustimmung des Parlaments steht jedoch noch aus. 

 

Hauptziele der Einführung von E-Rechnungen

Als Teil des Gesetzes „Crea y Crece“, zielt diese Gesetzesmaßnahme darauf ab, den Zahlungsverzug von Unternehmen zu bekämpfen und den digitalen Wandel voranzutreiben. Mit der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung verfolgt Spanien einige zentrale Ziele:

  1. Bekämpfung des Zahlungsverzugs: Die elektronische Rechnungsstellung erleichtert die Überwachung von Rechnungen und deren Zahlungsfristen erheblich, was dazu beitragen soll, das Problem des Zahlungsverzugs zu reduzieren.
  2. Senkung der Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU): Durch die Digitalisierung des Rechnungsprozesses erhofft man sich eine effizientere Abwicklung, die wirtschaftliche Vorteile für KMU bringt.
  3. Förderung des digitalen Wandels: Die Gesetzgebung zielt darauf ab, Unternehmen, insbesondere KMU, in ihren digitalen Transformationsprozessen zu unterstützen.
  4. Erhöhung der Nutzung elektronischer Zahlungsmittel: Die Reform soll dazu beitragen, dass elektronische Mittel zur Abwicklung von Geschäftstransaktionen stärker genutzt werden.
  5. Verringerung von Steuerbetrug: Die elektronische Rechnungsstellung ermöglicht der Steuerbehörde eine bessere Kontrolle und verringert die Möglichkeiten für Steuerbetrug.
  6. Erleichterung der Steuererklärung: Die verfügbaren Daten aus elektronischen Rechnungen sollen die Einreichung von Selbstveranlagungs-Steuererklärungen vereinfachen.

 

Fristen für die Umsetzung der E-Rechnung 

Während viele Selbstständige bereits mit der Ausstellung von digitalen Rechnungen (PDF Rechnungen mit Versand über E-Mail) vertraut sind, gibt es noch zahlreiche Unternehmen, die sich noch nicht an diesen neueren Standard angepasst haben.

Die Einführung der E-Rechnungsstellung kann somit nicht über Nacht erfolgen. Ab der Verabschiedung der entsprechenden Umsetzungsverordnung, die noch aussteht, wird eine Übergangszeit für die Unternehmen beginnen. Die konkrete technische Umsetzungsverordnung zur B2B-E-Rechnungspflicht steht weiterhin aus. Deshalb laufen aktuell noch keine endgültigen, gesetzlich fixierten Übergangsfristen für die E-Rechnung im Sinne von Crea y Crece.

Prognose (unverändert, solange die Verordnung fehlt):

Unter Annahme, dass die Genehmigung der Umsetzungs-Verordnung Anfang 2026 erfolgt kommt es zu folgenden zeitlichen Rahmen:

- Unternehmen mit einem Umsatz von über 8 Millionen EuroSie haben ein Jahr Zeit, ab Inkrafttreten der Verordnung, um die E-Rechnungsstellung in allen Geschäftssparten anzuwenden. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen bis Ende 2026 oder Anfang 2027 bereit sein müssen.

- Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 8 Millionen Euro: Für diese Gruppen wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung eingeplant. Zusätzlich wird den Selbstständigen nun ein weiteres Jahr gewährt. Damit haben sie insgesamt drei Jahre Zeit, um sich an die neuen Regelungen anzupassen, was die Frist bis Ende 2027 oder Anfang 2028 verlängert.

Selbstständige müssen zudem voraussichtlich beginnend 2027 über den Status ihrer Rechnungen berichten und wichtige Informationen an die Steuerbehörde übermitteln, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Geschäftsbetrieb weiter erhöhen soll.

 

 

 

Die Verbindung zwischen der E-Rechnungsstellung und dem Antibetrugsgesetz

Im Zuge der Digitalisierung stellt das Antibetrugsgesetz (Ley 11/2021) eine wichtige technische Ergänzung zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Spanien dar. Ziel des Gesetzes ist es, Steuerbetrug zu reduzieren und Manipulationen durch nicht-zertifizierte Abrechnungssoftware zu verhindern. Seit Oktober 2024 sind bereits für viele Unternehmen zertifizierte Abrechnungsprogramme erforderlich, die unveränderbare Aufzeichnungen ermöglichen. Unternehmen und Selbstständige werden dazu angehalten, diese Programme rechtzeitig zu nutzen, um Manipulationssicherheit zu gewährleisten und Transparenz zu schaffen.

Die BOE-Neuerung: Fristen werden auf 2027 verschoben

Der neue Art. 3 des Real Decreto-ley 15/2025 ändert die Schlussbestimmung des RD 1007/2023 und verlängert die Anpassungsfristen deutlich:

- Für Unternehmen, die dem Impuesto sobre Sociedades unterliegen (typisch: Kapitalgesellschaften): Pflicht zur Nutzung angepasster Systeme ab 1. Januar 2027.

- Für alle übrigen Verpflichteten (darunter die meisten Selbstständigen): Pflicht ab 1. Juli 2027.

Damit werden diese Daten die bisher erwarteten Termine (Januar 2026 / Juli 2026) ersetzen sobald das Parlament zugestimmt hat. Die Verlängerung soll Unternehmen und Autónomos mehr Zeit geben, ihre Software umzustellen. 

Die enge Verbindung zwischen dem Antibetrugsgesetz und dem Gesetz „Crea y Crece“ zeigt sich besonders in der Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Während das Antibetrugsgesetz die technischen Rahmenbedingungen vorgibt, schafft das Gesetz „Crea y Crece“ den rechtlichen Rahmen für den Einsatz elektronischer Rechnungen. Beide Regelungen unterstützen Unternehmen dabei, den Übergang zu einem transparenten und digitalisierten Geschäftsbetrieb zu gestalten. 

Es ist zu beachten, dass es bereits Heute in einigen Fällen verpflichtend sein kann, elektronische Rechnungen auszustellen (Rechnungen an öffentliche Verwaltungen oder bestimmte Unternenmen).  

 

Zusammenfassung der Gesetze und Pflichten

GesetzFokusZielgruppeZentrale AnforderungenFristen

 

 Antibetrugsgesetz  

 

Verhinderung von Steuerbetrug

 

Unternehmen und Selbstständige

 

Verwendung zertifizierter Software für manipulationssichere Abrechnungen

 

Unternehmen: bis Januar 2027
Selbstständige: bis Juli 2027

Crea y Crece 

Förderung der Digitalisierung und Transparenz Unternehmen und Selbstständige Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer  Rechnungen (e-Facturas)

 

Umsetzungsverordnung noch ausstehend (Fristen erst danach verbindlich 

 

 

Ein Blick über die Landesgrenzen: EU und Deutschland

Die Reformen in Spanien sind nicht isoliert, sondern fließen in einen größeren Kontext der Digitalisierung in Europa ein. Im Rahmen der ViDA-Initiative der EU-Kommission ist u.a. die Einführung eines neuen elektronischen Meldesystems geplant, das grundlegende Änderungen bis 2030 oder 2032 zum Ziel hat. In Deutschland sind ebenfalls Schritte in Richtung verpflichtender E-Rechnungen erfolgt. Hier sollte die E-Rechnungspflicht im Einklang mit den EU-Maßnahmen umgesetzt werden, was bereits für einige Verwirrung gesorgt hat, da sich die Fristen verschieben könnten.

Die Hauptaufmerksamkeit jedoch bleibt in Spanien, wo die Unternehmen sich vorbereiten, den Übergang zur digitalen Rechnungsstellung zu meistern.

Mehr zum Thema internationale Steuerfestsetzung finden sie hier

 

Fazit

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Spanien bleibt ein großer Schritt in Richtung digitalisierte und transparentere Wirtschaft.

Neu ist jedoch: Für die technische Seite der Fakturierung (Veri*Factu / zertifizierte Software) wurde durch das BOE vom 2. Dezember 2025 eine spürbare Fristverlängerung beschlossen: Pflicht erst 2027.

Die eigentliche B2B-E-Rechnungspflicht aus „Crea y Crece“ hängt dagegen weiterhin von der noch ausstehenden Umsetzungsverordnung ab.

Unternehmen und Selbstständige sollten die zusätzliche Zeit nutzen, ihre internen Prozesse und Softwarelösungen rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen auszurichten. Wir informieren hierzu gerne laufend, sobald weitere Details veröffentlicht werden.

 

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Autor:

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