Ansässigkeitsbescheinigung aus Deutschland
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 12. April 2025 19:25
- Geschrieben von Lisa Wörfel
In unserer Kanzlei begleiten wir regelmäßig Mandanten, die ihren Wohnsitz von Deutschland nach Spanien verlegen. In solchen Fällen stellt sich häufig die Frage:
Welcher Staat darf im Jahr des Umzugs das Welteinkommen besteuern – Deutschland oder Spanien?
Da die Klärung der steuerlichen Ansässigkeit im Jahr des Umzugs ist nicht immer eindeutig ist, kann die Ansässigkeitsbescheinigung als zentraler Nachweis dienen, mit dem das zuständige deutsche Finanzamt offiziell bestätigt, dass Sie in einem bestimmten Zeitraum in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren.
Wann wird die Bescheinigung benötigt?
Die Ansässigkeitsbescheinigung ist besonders relevant, wenn:
- Sie im Laufe eines Jahres nach Spanien ziehen,
- in beiden Ländern Steuerpflicht bestehen könnte,
- oder es zu einem Streit zwischen beiden Staaten kommt, wer Sie als steuerlich ansässig betrachtet.
In solchen Fällen wird die Bescheinigung vom deutschen Finanzamt oft von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) verlangt – zum Beispiel bei der Anmeldung als Steuerresident in Spanien oder zur Klärung der Verhältnisse im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).
Was genau wird durch die Bescheinigung bestätigt?
Mit der Bescheinigung wird durch das deutsche Finanzamt offiziell bestätigt, dass Sie im genannten Zeitraum in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren, also dort Ihren steuerlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Dies ist ein wichtiges Kriterium für die steuerliche Ansässigkeit im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien. Mehr zum Thema Ansässigkeit lesen Sie hier.
In der Bescheinigung enthalten sind u.a.:
- Ihr zuständiges deutsches Finanzamt
- Ihre Steuernummer oder Steuer-ID
- Ihr Name, Geburtsdatum und Wohnsitz
- Der Zeitraum der Ansässigkeit in Deutschland
- Der ausländische Staat, für den die Bescheinigung gelten soll (z.B. Spanien)
Warum ist die Bescheinigung im Jahr des Umzugs oft so wichtig?
Im Jahr des Umzugs kann es passieren, dass beide Staaten (Deutschland und Spanien) Sie aufgrund der jeweiligen nationalen Regelungen als steuerlich ansässig betrachten. In diesem Fall entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen nach sogenannten Tie-Breaker-Regeln, z.B.:
-Wo Sie Ihren Wohnsitz hatten
-Wo Ihr Lebensmittelpunkt lag
-Wo Sie sich überwiegend aufgehalten haben
Weitere Informationen zur Bestimmung des Steuerwohnsitzes finden Sie in unserem Artikel: Steuern Spanien: Haupt- oder "Zweitwohnsitz"
Die Ansässigkeitsbescheinigung ist dabei ein wichtiges Indiz, um nachzuweisen, in welchem Land Sie im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich steuerlich zugehörig sind.
So beantragen Sie die Bescheinigung
Die Beantragung erfolgt über ein offizielles Formular der Bundesfinanzverwaltung:
[Antrag auf Ansässigkeitsbescheinigung DE ES]
Antragsschritte:
- Formular ausfüllen, unterschreiben und
- in zweifacher Ausfertigung an Ihr zuständiges deutsches Finanzamt senden (Einige Finanzämter nehmen den Antrag per Mail an).
- Besonders wichtig: Der Zeitraum der Ansässigkeit muss klar angegeben sein.
- Nach Prüfung erhalten Sie das gestempelte Original zurück.
Die Ausstellung in der Regel kostenfrei.
Gültigkeit der Bescheinigung
Die Bescheinigung gilt für den angegebenen Zeitraum – typischerweise für das Kalenderjahr des Umzugs.
Sie ist im Original vorzulegen, darf keine Streichungen enthalten und wird vom Finanzamt unterzeichnet und gesiegelt.
Unser Praxistipp für den Umzug nach Spanien
Gerade im Jahr des Umzugs ist es wichtig, frühzeitig Klarheit über die steuerliche Ansässigkeit zu schaffen.
Die Ansässigkeitsbescheinigung aus Deutschland kann dabei eine entscheidende Rolle spielen – zum Beispiel:
-bei der spanischen Einkommensteuererklärung (IRPF),
-bei der Frage, ab wann Sie in Spanien steuerlich ansässig sind,
-und bei der Vermeidung einer Doppelbesteuerung Ihrer weltweiten Einkünfte.
Hinweis: Natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine entsprechende Ansässigkeitsbescheinigung auf spanischer Seite zu beantragen. Diese wird durch die spanische Steuerbehörde (AEAT) ausgestellt und dient als Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien gegenüber deutschen Finanzbehörden.
Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte in Spanien vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Lisa Wörfel
spanische Steuerberaterin
woerfel@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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